1. Kurs und Bildungsträger auswählen
Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen und bei einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger stattfinden. Die Stunden dürfen auf Teilzeit oder berufsbegleitend verteilt sein. Der Träger stellt die Trägerbescheinigung über Kurs und Zulassung aus, die zum Antrag gehört. Welche Beschäftigten in Frage kommen, steht unter Wer gefördert werden kann.
2. Arbeitgeber-Service kontaktieren
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät kostenlos, bundesweit erreichbar unter 0800 4 5555 20. Dort klären Sie, ob Ihre Beschäftigten die Voraussetzungen erfüllen und welche Agentur für Ihren Betrieb zuständig ist.
3. Unterlagen zusammenstellen
- Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ Antrag), entfällt bei Antrag im eService
- Arbeitnehmererklärung zum Antrag, ausgefüllt von der beschäftigten Person
- Trägerbescheinigung, ausgefüllt vom Bildungsträger
- Fragebogen für Beschäftigte bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme
- Vollmacht, wenn Sie die Unterlagen Ihrer Beschäftigten mit einreichen
Einen Bildungsgutschein brauchen Beschäftigte dafür nicht zwingend. Die Agentur für Arbeit kann darauf verzichten, wenn Sie und Ihre Beschäftigten zustimmen.
4. Antrag einreichen
Sie reichen online über den eService der Agentur für Arbeit oder auf Papier ein. Online geht es schneller: Ihre Angaben werden später in die Schlusserklärung übernommen und müssen nur noch geprüft werden.
Nehmen mehrere Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation oder vergleichbarem Weiterbildungsziel teil, stellen Sie einen gemeinsamen Antrag. Dafür müssen die Beschäftigten oder der Betriebsrat zustimmen. Die Agentur für Arbeit kann die Förderung dann als Gesamtleistung bewilligen.
Antrag vor Kursbeginn stellen
Der Antrag muss vor dem ersten Kurstag bei der Agentur für Arbeit eingehen. Ein später gestellter Antrag wird nicht mehr gefördert.
5. Bescheid abwarten
Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen bis zum Bescheid. Je früher der Antrag eingeht, desto sicherer liegt die Entscheidung vor Kursbeginn vor. Vom Erstgespräch bis zum Kursstart vergehen meist sechs bis zehn Wochen.
6. Kurs starten und abschließen
Während des Kurses zahlen Sie das Gehalt weiter und melden Änderungen, etwa wenn jemand aussteigt. Nach dem Kurs reichen Sie innerhalb von drei Monaten die Schlusserklärung ein. Beim gemeinsamen Antrag weisen Sie außerdem spätestens drei Monate nach Kursende nach, dass Sie die Leistungen an den Bildungsträger und die Beschäftigten weitergegeben haben. Wie der Zuschuss zum Gehalt berechnet wird, steht unter Zuschuss zum Gehalt: Formel und Beispiel.
Wir bereiten den Antrag vor
Alle Formulare, die Abstimmung mit dem Bildungsträger und die Rückfragen der Agentur für Arbeit übernehmen wir. Sie prüfen und unterschreiben.
Quellen
- § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 324 SGB III: Antrag vor Leistung
- Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung von Beschäftigten
- Bundesagentur für Arbeit: Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss (PDF, öffnet in neuem Tab)
- Bundesagentur für Arbeit: Schlusserklärung zum Arbeitsentgeltzuschuss (PDF, öffnet in neuem Tab)