Was ein KI-Workshop leistet
In einem Workshop sieht Ihr Team, was Werkzeuge wie ChatGPT können, wo sie Fehler machen und welche Daten nicht hineingehören. Für den Einstieg ist das ein guter Anfang. Für die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung kann ein solches Format reichen, wenn es auf Ihre Werkzeuge, Aufgaben und das Vorwissen Ihrer Leute zugeschnitten ist.
Ein Workshop endet nach einem Tag. Damit KI im Alltag Arbeit abnimmt, braucht Ihr Team Übung an echten Aufgaben, über mehrere Wochen und mit jemandem, der Fragen beantwortet.
Was eine geförderte Weiterbildung ausmacht
Eine Weiterbildung nach § 82 SGB III erfüllt diese Bedingungen:
- mehr als 120 Stunden, in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend
- Kurs und Bildungsträger sind nach AZAV für die Förderung zugelassen
- die Inhalte gehen über eine kurze Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz hinaus
Der KI-Kurs, den wir vermitteln, läuft live online mit 20 Stunden pro Woche. Zwischen den Terminen setzen Ihre Leute das Gelernte an ihren eigenen Aufgaben ein, etwa bei Angeboten, Kundenmails oder Berichten.
Was die Agentur für Arbeit nicht fördert
Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur werden Qualifizierungen mit überwiegend betriebsspezifischen Inhalten nicht gefördert. Dazu zählen:
- Schulungen, die ganz oder teilweise am Arbeitsplatz stattfinden
- kurze firmeninterne Einweisungen, etwa nach einer technischen Änderung im Betrieb
- Schulungen, ohne die der Geschäftsbetrieb nicht weiterlaufen kann
Wer ein neues KI-Programm einführt und das Team darin einweisen lässt, trägt diese Kosten deshalb selbst.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schulungen, zu denen Sie auf Grund von Bundes- oder Landesrecht verpflichtet sind, etwa Unterweisungen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung oder Hygiene. Die KI-Schulungspflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Warum, steht unter KI-Schulungspflicht.
Was beides kostet
Den Workshop und die Arbeitszeit Ihrer Leute zahlen Sie ganz. Bei der geförderten Weiterbildung übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße einen Teil der Kurskosten und erstattet einen Teil des Gehalts für die Lernzeit.
KI-Workshop
Kurskosten0 %
Gehalt in der Lernzeit0 %
Geförderte Weiterbildung
Kurskostenbis zu 100 %
Gehalt in der Lernzeit75 %
Bei 50 bis 499 Beschäftigten sind es jeweils 50 %, ab 500 jeweils 25 %.
Mit Ihren Zahlen rechnenDen Antrag stellen Sie vor Kursbeginn. Wie das abläuft, steht unter Antrag Schritt für Schritt.
Wen Sie anmelden können
Gefördert werden Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, deren Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt und die in den letzten zwei Jahren keine nach § 82 geförderte Weiterbildung hatten. Die Inhalte sollen zur Arbeit der Person passen. Für KI sind das vor allem Beschäftigte, die viel schreiben, auswerten oder planen, zum Beispiel im Büro, im Vertrieb oder in der Bauleitung.
Alle Voraussetzungen stehen unter Wer gefördert werden kann.
Häufige Fragen
Fördert die Agentur für Arbeit einen KI-Workshop?
Nein. Ein Workshop über einen oder wenige Tage erreicht die Mindestdauer von mehr als 120 Stunden nicht und ist in der Regel keine zugelassene Weiterbildung.
Können wir mit einem Workshop beginnen und später eine Förderung beantragen?
Ja. Ein selbst bezahlter Workshop zählt nicht als geförderte Weiterbildung und steht einer späteren Förderung nicht im Weg. Der Antrag für die Weiterbildung muss vor deren Beginn gestellt sein.
Reicht ein Workshop für die KI-Schulungspflicht?
Artikel 4 der KI-Verordnung schreibt kein Format und kein Zertifikat vor. Ein Workshop kann reichen, wenn er die Werkzeuge, Risiken und Aufgaben Ihres Teams abdeckt. Mehr dazu unter KI-Schulungspflicht.
Wie viel übernimmt die Agentur für Arbeit bei Ihnen?
Rechnen Sie es für Ihr Team aus, oder lassen Sie es uns im Erstgespräch durchrechnen.
Quellen
- § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 324 SGB III: Antrag vor Leistung
- Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung von Beschäftigten
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026, zu § 82 Ziffer 3 Absatz 4 und 8
- EU-Kommission: AI Literacy, Questions & Answers