Warum die Zahl wichtig ist
Unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % des Gehalts für die Lernzeit. Von 50 bis 499 Beschäftigten sind es jeweils 50 %, ab 500 jeweils 25 %. Ein paar Personen mehr oder weniger können also den Fördersatz ändern. Alle Sätze stehen im Artikel Qualifizierungschancengesetz 2026.
Wer mitzählt
Gezählt werden die Beschäftigten des ganzen Unternehmens, zu dem Ihr Betrieb gehört. Nicht mitgezählt werden:
- Auszubildende
- Praktikantinnen und Praktikanten
- geringfügig Beschäftigte, zum Beispiel Minijobber
Es zählen nur Beschäftigte in Deutschland. Gehört Ihr Betrieb zu einem international tätigen Konzern, kann die Agentur für Arbeit dessen Gesamtgröße bei der Höhe des Zuschusses berücksichtigen.
Teilzeitkräfte
Teilzeitkräfte zählen anteilig, je nach regelmäßiger Wochenarbeitszeit:
| Wochenarbeitszeit | Faktor |
|---|---|
| bis 10 Stunden | 0,25 |
| bis 20 Stunden | 0,5 |
| bis 30 Stunden | 0,75 |
| mehr als 30 Stunden | 1 |
Unternehmensgruppe und Konzern
Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen werden zusammen betrachtet. Als verbunden gilt ein Betrieb nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur, wenn er zu einem Konzern gehört und dadurch Zugang zu Geld und anderen Ressourcen hat, die gleich großen Wettbewerbern fehlen. Eine kleine Tochterfirma eines großen Konzerns zählt also mit der Größe des Konzerns.
Rechenbeispiel
36 in Vollzeit36
10 in Teilzeit mit 20 Stunden, je 0,55
8 in Teilzeit mit 30 Stunden, je 0,756
4 Minijobber0
3 Auszubildende0
Für die Förderung gezählt47 Beschäftigte
Mit Ihren Zahlen rechnen61 Personen, 47 Beschäftigte
Nach Köpfen hätte der Betrieb 61 Personen. Gezählt werden 47, damit gilt der Fördersatz für unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % des Gehalts für die Lernzeit.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt wird gezählt?
Zum Beginn der Weiterbildung. Die Zahl geben Sie im Antrag an und bestätigen sie mit Ihrer Unterschrift. Weicht sie von den Daten der Bundesagentur ab, klärt die Agentur für Arbeit das mit Ihnen.
Zählen Beschäftigte an anderen Standorten mit?
Ja, alle Beschäftigten des Unternehmens in Deutschland zählen, auch an anderen Standorten. Beschäftigte im Ausland zählen nicht.
Was gilt mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
Die Zählweise bleibt gleich. Der Zuschuss zum Gehalt steigt um 5 Prozentpunkte, unabhängig von der Betriebsgröße.
Wir zählen mit Ihnen nach
Im Erstgespräch gehen wir Ihre Beschäftigten durch und rechnen aus, welcher Fördersatz für Sie gilt.
Quellen
- § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Absatz 6
- Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung von Beschäftigten
- Bundesagentur für Arbeit: Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss, Angaben zur Betriebsgröße (PDF, öffnet in neuem Tab)
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.06.2025, zu § 82, Ziffer 7 Betriebsgröße