Betriebsgröße bei der Weiterbildungsförderung: So zählen Sie Ihre Beschäftigten

Wie viel die Agentur für Arbeit zahlt, hängt von der Zahl Ihrer Beschäftigten ab. Gezählt wird das ganze Unternehmen zum Kursbeginn, Teilzeitkräfte anteilig, Azubis, Praktikanten und Minijobber gar nicht.

Von Robin Stein · Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenzen 50 und 500 Beschäftigte entscheiden über den Fördersatz.
  • Es zählt das ganze Unternehmen, in einem Konzern samt verbundener Unternehmen.
  • Teilzeit zählt anteilig mit 0,25, 0,5 oder 0,75, je nach Wochenstunden.
  • Maßgeblich ist die Zahl zum Kursbeginn, die Sie im Antrag angeben.

Warum die Zahl wichtig ist

Unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % des Gehalts für die Lernzeit. Von 50 bis 499 Beschäftigten sind es jeweils 50 %, ab 500 jeweils 25 %. Ein paar Personen mehr oder weniger können also den Fördersatz ändern. Alle Sätze stehen im Artikel Qualifizierungschancengesetz 2026.

Wer mitzählt

Gezählt werden die Beschäftigten des ganzen Unternehmens, zu dem Ihr Betrieb gehört. Nicht mitgezählt werden:

  • Auszubildende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • geringfügig Beschäftigte, zum Beispiel Minijobber

Es zählen nur Beschäftigte in Deutschland. Gehört Ihr Betrieb zu einem international tätigen Konzern, kann die Agentur für Arbeit dessen Gesamtgröße bei der Höhe des Zuschusses berücksichtigen.

Teilzeitkräfte

Teilzeitkräfte zählen anteilig, je nach regelmäßiger Wochenarbeitszeit:

WochenarbeitszeitFaktor
bis 10 Stunden0,25
bis 20 Stunden0,5
bis 30 Stunden0,75
mehr als 30 Stunden1

Unternehmensgruppe und Konzern

Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen werden zusammen betrachtet. Als verbunden gilt ein Betrieb nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur, wenn er zu einem Konzern gehört und dadurch Zugang zu Geld und anderen Ressourcen hat, die gleich großen Wettbewerbern fehlen. Eine kleine Tochterfirma eines großen Konzerns zählt also mit der Größe des Konzerns.

Rechenbeispiel

Ein Betrieb mit 61 Personen auf der Gehaltsliste

36 in Vollzeit36

10 in Teilzeit mit 20 Stunden, je 0,55

8 in Teilzeit mit 30 Stunden, je 0,756

4 Minijobber0

3 Auszubildende0

Für die Förderung gezählt47 Beschäftigte

Mit Ihren Zahlen rechnen

61 Personen, 47 Beschäftigte

Nach Köpfen hätte der Betrieb 61 Personen. Gezählt werden 47, damit gilt der Fördersatz für unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % des Gehalts für die Lernzeit.

Häufige Fragen

Zu welchem Zeitpunkt wird gezählt?

Zum Beginn der Weiterbildung. Die Zahl geben Sie im Antrag an und bestätigen sie mit Ihrer Unterschrift. Weicht sie von den Daten der Bundesagentur ab, klärt die Agentur für Arbeit das mit Ihnen.

Zählen Beschäftigte an anderen Standorten mit?

Ja, alle Beschäftigten des Unternehmens in Deutschland zählen, auch an anderen Standorten. Beschäftigte im Ausland zählen nicht.

Was gilt mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?

Die Zählweise bleibt gleich. Der Zuschuss zum Gehalt steigt um 5 Prozentpunkte, unabhängig von der Betriebsgröße.

Wir zählen mit Ihnen nach

Im Erstgespräch gehen wir Ihre Beschäftigten durch und rechnen aus, welcher Fördersatz für Sie gilt.